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Büroflirt – Was ist erlaubt und was verboten?

Haben Sie im Büro die Liebe gefunden, wissen aber nicht, wie Sie sich am besten verhalten sollten? Ist es besser, es geheim zu halten oder dazu zu stehen? Was ist erlaubt und was verboten? Können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen? Wie gelingt der Büroflirt am besten? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.

Büroflirt – was gibt es zu beachten?

Meist beginnt es mit netten Gesprächen und hin und wieder einem Lächeln und geht weiter mit immer tiefer werdenden Blicken und endet schließlich in Herzklopfen und Verliebtheit. Zu guter Letzt kann sich daraus eine Beziehung entwickeln, wie bei jeder anderen Liebe auch. Doch sich am Arbeitsplatz zu verlieben, ist jedoch etwas komplizierter. Fragen über Fragen: Sollen wir es den Kollegen sagen oder lieber nicht? Ist die Liebe unter Kollegen erlaubt?

 

Wie gehen wir miteinander um? Folgendes sollten Sie beachten, wenn Sie sich am Arbeitsplatz verliebt haben:

Rechtliche Lage: Liebe am Arbeitsplatz, ist sie erlaubt?

 

Wenn man sich in den anderen verliebt hat, stellt sich schnell die Frage: Ist es eigentlich erlaubt, am Arbeitsplatz eine Beziehung anzufangen? Die Antwort lautet: Ja, ist es, auch wenn es einige Einschränkungen gibt. Verbieten kann sie niemand und es müssen auch keine Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung befürchtet werden. Dies ist nicht zulässig, solange sich die Leistung durch den Büroflirt nicht verschlechtert oder die Beziehung sich anderweitig negativ auf die Arbeit auswirkt. Nicht ganz so einfach gestaltet sich eine Beziehung zwischen einem Auszubildenden und Vorgesetzten. Das Abhängigkeitsverhältnis darf keinesfalls ausgenutzt werden. Beziehungen zwischen dem Angestellten und Chef sind ebenso schwieriger, aber dennoch erlaubt.

Der Chef muss nicht über einen Büroflirt oder eine Beziehung am Arbeitsplatz informiert werden

Das eigene Liebesleben ist grundsätzlich Privatsache. Dies gilt auch, wenn am Arbeitsplatz ein Büroflirt oder eine Beziehung zum Kollegen begonnen wird. Somit müssen Sie dies nicht Ihrem Chef mitteilen. Doch es ist ratsam, sie öffentlich zu machen, wenn hinter dem anfänglichen Flirt ernsthafte Absichten für eine Partnerschaft stehen. Alles andere würde nur zu Getuschel und Lästereien führen. Da aus einem Flirt nicht immer eine Beziehung wird, sollten Sie die Verliebtheit jedoch zunächst einmal diskret behandeln und sie erst nach einigen Wochen öffentlich machen.

Berufliches und Privates trennen

Das Paar sollte Berufliches und Privates klar trennen und einige Regeln beachten. Nachrichten dürfen beispielsweise nicht in einer geschäftlichen E-Mail auftauchen. Auch körperliche Zuneigungen und Intimitäten, Liebesbekundungen wie Küsse, Berührungen oder Händchenhalten, Kosenamen oder Beziehungsstreitigkeiten sind am Arbeitsplatz tabu. Dies gehört alles in den Privatbereich. Es muss auf die anderen Rücksicht genommen werden. Bei einer Liebe am Arbeitsplatz ist es zudem wichtig, sich zu überlegen, wie es im Falle einer Trennung danach weitergeht. Ist noch eine Zusammenarbeit möglich oder könnten sich Schwierigkeiten ergeben?

Zusammenfassung

Berufstätige verbringen häufig mehr Zeit mit den Kollegen als mit Freunden. Daher ist es kein Wunder, dass es manchmal gewaltig knistert. Private Beziehungen unter Kollegen sind erlaubt, solange sich aus dem Büroflirt keine negativen Konsequenzen ergeben. Wenn sich abzeichnet, dass sich aus dem Flirt eine ernste Beziehung anbahnt, sollte die Verliebtheit öffentlich gemacht werden, denn sie lässt sich auf Dauer ohnehin nicht verheimlichen. Wichtig ist, dass Sie Berufliches und Privates trennen. Vermeiden Sie den Austausch von Zärtlichkeiten am Arbeitsplatz. Den Beteiligten sollte von Anfang an bewusst sein, was eine eventuelle Trennung für die Zusammenarbeit bedeuten könnte.

Büroflirt – Was ist erlaubt und was verboten?

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