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Mobbing am Arbeitsplatz – Wie erkennen und wie gegensteuern?

Ihr Gruß wird nicht mehr erwidert und Kollegen verstummen, sobald Sie den Raum betreten? Sie werden bei den Pausen ausgeschlossen, es werden Gerüchte über Sie gestreut, Ihre Unterlagen verschwinden oder Sie werden unter Druck gesetzt und schlimmstenfalls bedroht? Dann sind Sie möglicherweise ein Opfer von Mobbing. Woran Sie erkennen, dass Sie am Arbeitsplatz gemobbt werden, wie Sie darauf reagieren und was Sie dagegen unternehmen können – informieren Sie sich hier.

Wann beginnt Mobbing am Arbeitsplatz?

Als Mobbing können solche Handlungen bezeichnet werden, die darauf abzielen, eine andere Person zu verletzen, auszugrenzen, zu entmutigen, einzuschüchtern oder aus dem Job zu verdrängen. Mobbing am Arbeitsplatz kann sich unter Kollegen ebenso abspielen wie im Verhältnis zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter, was als Bossing bezeichnet wird. Dies geschieht durch Mobbinghandlungen, die in verschiedene Kategorien unterteilt werden können:

 

– Einschränken der Möglichkeit, sich zu äußern: Dies geschieht zum Beispiel durch ständige Kritik an der Arbeit, durch häufiges Unterbrechen beim Reden, durch lautes Schimpfen und Anschreien oder durch mündliche beziehungsweise schriftliche Drohungen.

 

– Angriffe auf die sozialen Beziehungen im Unternehmen: Werden Sie in einen anderen Raum weitab von den Kollegen versetzt, werden Sie wie Luft behandelt und keiner spricht mehr mit Ihnen, dann ist das ein Angriff auf Ihre sozialen Bindungen im Unternehmen.

 

– Eine Beeinträchtigung der Qualität der Arbeit: Die Qualität Ihrer Arbeit wird beeinträchtigt, wenn Ihnen sinnlose Aufgaben zugewiesen werden, Sie ständig neue oder auch kränkende Arbeitsaufgaben übernehmen müssen oder keine Aufgaben mehr erhalten.

 

– Angriffe auf das Selbstbewusstsein und das soziale Ansehen: Ihr soziales Ansehen wird beschädigt, wenn sich andere über Sie lustig machen, Ihre Arbeit und Ihre Entscheidungen in Frage gestellt und Ihr Gang, Ihre Stimme und Ihre Gesten nachgeahmt werden.

 

– Angriffe auf Körper und Gesundheit: Die schlimmste Stufe von Mobbing in Unternehmen ist die Androhung körperlicher Gewalt sowie sexuelle Handgreiflichkeiten bis zu körperlicher Misshandlung.

 

Das sind einige Beispiele, um die Tragweite von Mobbingaktivitäten deutlich zu machen. Sie sollten über einen längeren Zeitraum erfolgen und systematisch angelegt sein, um als Mobbing bezeichnet werden zu können. Das entscheidende Problem ist, dass der Gemobbte oftmals keine Möglichkeit sieht, dieser Situation zu entkommen.

 

Was Sie tun können, wenn Sie am Arbeitsplatz gemobbt werden?

Die Folgen von Mobbing können für Betroffene gravierend sein. Es können psychische und physische Leiden auftreten bis hin zu ernsthaften Erkrankungen. Deshalb sollten Sie zu einem frühen Zeitpunkt Gegenmaßnahmen ergreifen. In Österreich gibt es keine gesetzliche Definition von Mobbing, und es gibt auch keinen gesetzlichen Straftatbestand, der Mobbing unter Strafe stellt. Das bedeutet, dass der Sachverhalt immer anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt wird. Es gibt einige Maßnahmen und Aktivitäten, die Sie ergreifen können, nämlich diese:

 

1. Sofern Sie als ArbeitnehmerIn von Mobbing betroffen sind, sollten Sie in einem ersten Schritt für jede einzelne Mobbinghandlung Beweise sichern. Wichtig ist auch, ein Mobbingtagebuch zu führen, in das Sie alle wichtigen Details zur Mobbinghandlung mit Datum und Uhrzeit sorgfältig eintragen.

 

2. Sofern Sie von einem Kollegen gemobbt werden, kann es sinnvoll sein, diesen direkt anzusprechen und ihn nach dem Grund zu fragen. Manchmal reicht das schon aus, um das Mobbing zu beenden.

 

3. Wirkt das nicht, sollten Sie die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers einfordern. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall zum Handeln verpflichtet. Das bedeutet, dass er Abhilfe schaffen und den vom Mobbing betroffenen Mitarbeiter schützen muss. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Angaben konkret, sachlich fundiert und glaubwürdig sein müssen. Arbeitgeber versuchen häufig, zwischen den Parteien zu vermitteln. Das bringt meistens nicht den gewünschten Erfolg vor allem dann, wenn der mobbende Mitarbeiter seine Mobbingattacken bagatellisiert. Manchmal erhält der mobbende Mitarbeiter eine Abmahnung. Das ist schon eine wirksamere Maßnahme, wobei es sinnvoller ist, den mobbenden Mitarbeiter zu versetzen und gegebenenfalls zu kündigen. Für den betroffenen Mitarbeiter kommt es also entscheidend auf das Verhalten des Arbeitgebers an.

 

4. Unternimmt der Arbeitgeber jedoch nichts, sind Sie als gemobbter Mitarbeiter berechtigt, Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Schadenersatz beanspruchen.

 

5. Sind die Beweise ausreichend und schwerwiegend, haben Sie außerdem die Möglichkeit, den mobbenden Kollegen anzuzeigen. Im österreichischen Strafrecht gibt es insgesamt 14 Straftatbestände, die auf Mobbinghandlungen angewandt werden können. Dabei kommt es auf den jeweiligen Sachverhalt an. Dazu gehören unter anderem Beleidigung, Datenbeschädigung, dauernde Sachentziehung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung, üble Nachrede und Verleumdung.

 

 

Mobbing am Arbeitsplatz – Wie erkennen und wie gegensteuern?

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